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Soll der Bund die föderale Kultur retten?: Fonds ohne Hüter - Hintergründe - Feuilleton - FAZ.NET
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Soll der Bund die föderale Kultur retten?

Fonds ohne Hüter

Musikschulen, Bibliotheken, Theater: Überall stehen kommunale Kultureinrichtungen vor Kürzungen, im schlimmsten Fall vor dem Aus. Ein Nothilfefonds mit Mitteln aus dem Bundeshaushalt könnte Abhilfe schaffen, aber nicht nur die Verfassung steht dagegen.

Von Andreas Kilb

Prominentes Beispiel kommunalen Sparzwangs: Wuppertal schließt seine SprechtheaterbühneProminentes Beispiel kommunalen Sparzwangs: Wuppertal schließt seine Sprechtheaterbühne

09. März 2010 

Jetzt sparen sie auch in Ludwigshafen. In der Stadt am Rhein werden die Eintrittspreise der Theater und Museen erhöht, in Duisburg verteuern sich auch die Konzertkarten, in Marktredwitz die Gebühren für Musikschule und Bibliotheken. Nürnberg kürzt die Zuschüsse für Vereine, Hannover stellt Kassenautomaten in seine Büchereien, Dessau senkt die Theaterzuschüsse unter das Existenzminimum. Wuppertal schließlich hat die Schließung des Schauspielhauses gegen den Protest der Kulturszene bereits beschlossen.

Mit solchen Hiobsbotschaften macht der Deutsche Kulturrat, eine Dachorganisation der hiesigen Kulturwirtschaft, seit dem vergangenen Herbst Stimmung für einen „Nothilfefonds“, mit dem die Bundesregierung bedrohte städtische Kultureinrichtungen vor der Schließung bewahren soll. Als Verwalterin der Notgroschen stellt sich der Kulturrat die Bundeskulturstiftung vor, aus deren Etat bereits nationale „Leuchttürme“ wie die Documenta, das Berliner Theatertreffen, das Frankfurter Ensemble Modern und die Donaueschinger Musiktage finanziert werden.

Der Bund als Wächter?

Retter in der Finanznot der Kommunen? Kulturstaatsminister Bernd Neumann (CDU)Retter in der Finanznot der Kommunen? Kulturstaatsminister Bernd Neumann (CDU)

Die Aufgabe des Fonds wäre paradox. Einerseits böte er ein Instrument, um den Zerfall jenes großflächigen Mosaiks von Kulturinstitutionen, ohne das es weder die Erfolgsgeschichte der Bundesrepublik noch die des wiedervereinigten Deutschland gegeben hätte, mindestens zu verlangsamen. Andererseits würde er den von vielen befürchteten, von manchen ersehnten Zugriff der Berliner Zentrale auf die kommunale und regionale Kulturlandschaft spürbar verstärken. Der Nothilfefonds würde ausgerechnet den Bund zum Wächter der Föderalkultur machen.

Insofern müsste der Vorschlag des Kulturrats eigentlich nach dem Geschmack von Kulturstaatsminister Bernd Neumann (CDU) sein, der sich als Sachwalter sowohl des Kulturföderalismus als auch der Bundeskulturpolitik profiliert. Aber Neumann hat das Fonds-Projekt gleich auf Anhieb verworfen, nicht nur, weil es verfassungswidrig sei, sondern auch, weil es die Kommunen geradezu einlade, bei ihren Kulturausgaben zu sparen. Erstens also geht es nicht; zweitens würde es, wenn es ginge, vielleicht nichts nützen. So hält man eine Idee in der Schwebe.

Zuschüsse an Kulturträger sind nicht vorgesehen

Ebenso uneinheitlich sind die Reaktionen der verschiedenen Fraktionen im Kulturausschuss des Bundestages. Grüne und Linke haben ihre Unterstützung für den Nothilfefonds signalisiert, die SPD prüft ihn wohlwollend, obwohl sie lieber einen „Rettungsschirm für die Kommunen insgesamt“ (so ihr Sprecher Wolfgang Thierse) aufspannen würde, die Vertreter der Regierungsparteien halten sich bedeckt. Monika Grütters, die christdemokratischeVorsitzende des Kulturausschusses, hält allerdings „Kulturkredite“ für havarierte Kommunen für verfassungsrechtlich unbedenklich, wie sie jüngst in einem Interview erklärte. Vom Kredit zum Fonds ist es dann nur noch ein weiterer Schritt.

Verfassungsrechtlich scheint die Angelegenheit klar. Artikel 30 des Grundgesetzes legt die staatlichen Kultur- und Bildungsaufgaben in die Hand der Länder. Die beiden Föderalismusreformen der vergangenen fünf Jahre haben die Restkompetenzen des Bundes in beiden Feldern noch weiter beschnitten. Zwar legt Artikel 104b fest, dass die Bundesregierung bei „außergewöhnlichen Notsituationen“, die „die staatliche Finanzlage erheblich beeinträchtigen“, auch per Sondergesetz „Finanzhilfen für besonders bedeutsame Investitionen der Länder und Gemeinden“ gewähren kann. Aber diese Klausel öffnet nur den Spielraum für die Projektmittel aus dem Konjunkturprogramm II, nicht für Zuschüsse an Kulturträger, wie sie der Nothilfefonds vorsähe.

Wie wär's mit Verfassungsbruch?

Dennoch gibt es Stimmen, die dem Bund die brachial zentralistische Variante schmackhaft machen wollen. Bei einer Anhörung im Kulturausschuss schlug der Berliner Staatsrechtler Hans Meyer dem Kulturstaatsminister jetzt den „schlitzohrigen Ausweg“ des offenen Verfassungsbruchs vor. Denn die klammen Länder und Kommunen hätten sicher gegen den zusätzlichen Geldsegen aus Berlin nichts einzuwenden: „Wo kein Kläger, da kein Richter.“ Könnte denn nicht eine der nicht geförderten, wiewohl notleidenden Städte vor das Bundesverfassungsgericht ziehen? Ein grundgesetzwidriges Notprogramm würde die Kulturpolitik des Bundes insgesamt unglaubwürdig machen.

Wird von Neumann gefördert, aber das hält ihn nicht vom Trommeln ab: Olaf Zimmermann, Geschäftsführer des Deutschen KulturratsWird von Neumann gefördert, aber das hält ihn nicht vom Trommeln ab: Olaf Zimmermann, Geschäftsführer des Deutschen Kulturrats

Zudem bleibt mehr als zweifelhaft, ob die Bühnen des überschuldeten Ruhrgebiets oder die gefährdeten Bibliotheken von Hannover oder Marktredwitz selbst bei großzügiger Kriterienauslegung ins „Leuchttürme“-Profil der Bundeskulturstiftung passen würden. Bundeskulturpolitik bezieht sich per definitionem auf nationale wie Kommunalpolitik auf kommunale Einrichtungen. Ein Stadttheater, das sich die Stadt nicht mehr leisten kann, fällt nicht in die Kompetenz des Bundes, sondern der Bundesländer. Die Nothilfe für Wuppertal müsste aus Düsseldorf kommen, nicht aus Berlin. Erst wenn auch die Länder ihre finanziellen Möglichkeiten erschöpft haben, kann der Bund in die Pflicht treten. Das zuständige föderale Gremium, das ihn um Unterstützung bitten könnte, ist die Kultusministerkonferenz (KMK) in Bonn. Falls Bernd Neumann jedoch auf einen Hilferuf vom Rhein warten sollte, bevor seine Behörde ein Notprogramm aus der Schublade holt, kann er womöglich lange warten. Denn die Länder wissen sehr gut, dass sie den einmal an die Hauptstadt verlorenen kulturpolitischen Boden kaum je wieder zurückgewinnen können.

Die Erbschleicher stehen bereit

Trotzdem sind die Bundesländer der Schlüssel zur Lösung des Kulturfinanzierungsproblems. Ohne sie wird es nichts geben, was einem Nothilfefonds auch nur entfernt ähnlich sieht. Mit ihnen zusammen aber könnte der Bund ein Programm zur Neuverteilung der Kulturzuständigkeiten entwickeln, das die Kommunen auf Kosten der Länder und diese wiederum auf Kosten der Zentrale entlastet. Denkbar wäre eine Aufnahme von länderfinanzierten Kulturinstitutionen unter die „Leuchttürme“ der Bundeskulturstiftung. Im Gegenzug müssten sich die Bundesländer verpflichten, kommunale Einrichtungen wie Theater und Museen unter Landeshoheit zu stellen. Die Rechnung für diese Krisenhilfe zahlte am Ende der Bund. Dazu müsste der Etat des Bundeskulturministers deutlich aufgestockt werden. Angesichts der Haushaltslage ist das unwahrscheinlich, aber nicht unmöglich. Es kommt ganz darauf an, für wie groß man die Gefahr hält, dass das kulturelle Leben in einigen Städten und Regionen ganz zusammenbrechen könnte - und wie viel man dagegen zu tun bereit ist.

Am Ende der Weimarer Republik, als die heillos verschuldeten Städte gleichzeitig den Zusammenbruch des öffentlichen Kreditsystems und das katastrophische Wachstum der Arbeitslosenheere verkraften mussten, stand die kommunale Kultur schon einmal am Abgrund. Damals übernahmen in den Klein- und Mittelstädten die braunen, roten und stahlbehelmten Massenorganisationen der Parteien jene Freizeitgestaltung, die zuvor eine Aufgabe der öffentlichen Hand gewesen war. So weit wird es heute nicht kommen. Aber es gibt beunruhigende Signale aus dem föderalen Hinterland. Im vorpommerschen Anklam etwa, dessen Stadtbibliothek notorisch von Schließung bedroht ist, wollen NPD-nahe Kreise eine nationalistische „Volksbücherei“ aufbauen. Die Erbschleicher der Kommunalkultur stehen bereit. Noch hat die Politik Zeit, ihnen das Erbe zu verweigern.

Text: F.A.Z.
Bildmaterial: AP, ddp

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